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Ausschreibung

Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg- Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (EMail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/ Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel- Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.

Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg- Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der

Zuletzt aktualisiert:

Basisdaten

Dokumententyp
Invitation To Tender
Auftragsart
Public
Vergabeordnung
Service Contract
Verfahrensart
Public Tender
Status
-

Auftraggeber / Rollen

Auftraggeber
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg Kontaktstelle Stabsstelle Beschaffung Postanschrift Massaquoipassage 1 Ort 22305 Hamburg Telefon +49 405146-1585 Fax +49 405146-2395 E-Mail vergabestelle@vbg.de URL http://www.vbg.de
Ort
Hamburg
Region
DE600
Rollen
-

Termine & Fristen

Veröffentlichung
23.04.2026
Angebotsfrist
26.05.2026
Ausführungsfrist
31.08.2028

Verfahren & Unterlagen

Kategorien
gebaeude-_unterhaltsreinigung_sonstige_reinigungsdienste
CPV-Codes
-
Unterlagen
Vorhanden

Leistungsbeschreibung

Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg- Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (EMail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/ Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel- Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.

Informationsstand

Dokumententyp
Invitation To Tender
Inhaltstyp
Public
Veröffentlichung
23.04.2026
Zuletzt aktualisiert
23.04.2026
Sprachen
Deutsch

Beteiligte Firmen & Vergabestellen

Auftraggeber
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg Kontaktstelle Stabsstelle Beschaffung Postanschrift Massaquoipassage 1 Ort 22305 Hamburg Telefon +49 405146-1585 Fax +49 405146-2395 E-Mail vergabestelle@vbg.de URL http://www.vbg.de

Leistungsbeschreibung

Beschreibung
Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg- Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (EMail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/ Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel- Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
Lose
nein
Erfüllungsort
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg Postanschrift Massaquoipassage 1 Ort 22305 Hamburg
Kategorien
gebaeude-_unterhaltsreinigung_sonstige_reinigungsdienste
CPV-Klassifikation
90911300

Verfahren & Unterlagen

Verfahrensart
Public Tender
Auftragsart
Service Contract
Kennungen / Bekanntmachung
VBG/2026/04/6695 Bekanntmachungs-ID CXSUYYDYT89Z191P
Rahmenvertrag
1
Unterlagen
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSUYYDYT89Z191P/documents

Termine & Fristen

Angebotsfrist
26.05.2026
Ausführungsfrist
31.08.2028
Detailangaben
Dauer (ab Auftragsvergabe) Beginn 01.09.2026, Ende 31.08.2028
Tender-Datum
26.05.2026

Bedingungen, Ergebnis & Sonstiges

Zuschlagskriterien
Wertungsmethode Niedrigster Preis

Original-Bekanntmachung

Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG
VBG/2026/04/6695: Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek UVGO Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung UVgO: Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek Vergabenummer VBG/2026/04/6695 Bezeichnung Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung Vergabe- und Vertragsordnung UVgO Art des Auftrags Dienstleistung Auftraggeber Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Bezeichnung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg Kontaktstelle Stabsstelle Beschaffung Postanschrift Massaquoipassage 1 Ort 22305 Hamburg Telefon +49 405146-1585 Fax +49 405146-2395 E-Mail vergabestelle@vbg.de URL http://www.vbg.de Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle" Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Bezeichnung Deutsches Vergabeportal "www.dtvp.de" (Bietertool im Projektraum zur Ausschreibung) Zu Händen Keine Angebote per E-Mail oder Briefpost einreichen ! Postanschrift elektronisch über www.dtvp.de Ort 10969 Berlin Telefon +49 30-374343-800 E-Mail info@dtvp.de URL https://www.dtvp.de Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg- Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (EMail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/ Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel- Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG. Erfüllungsorte Haupterfüllungsort Bezeichnung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg Postanschrift Massaquoipassage 1 Ort 22305 Hamburg Ausführungsfristen Dauer (ab Auftragsvergabe) Beginn 01.09.2026, Ende 31.08.2028 Fristen Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 13.05.2026 Angebotsfrist 27.05.2026 10:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 11.06.2026 Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Niedrigster Preis Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt. Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Angebotsformblatt: Wir erklären Folgendes: - Wir haben die Vergabeunterlagen lückenlos zur Kenntnis genommen und erkennen die Vergabeunterlagen mitsamt den dazugehörigen Anlagen uneingeschränkt an. Die von uns hierzu gemachten Angaben sind verbindlich. - Wir haben alle im Rahmen der Angebotsphase erteilten Auskünfte bei der Angebotserstellung berücksichtigt und nur die eigene Preisermittlung zugrunde gelegt. - Wir kennen die Gründe, die zum Ausschluss unseres Angebotes führen können. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Vergabeverfahren unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann. • Erklärung zu Ausschlussgründen ggf. inkl. Anlagen: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §§ 123 - 125 GWB i. V. m. § 31 UVgO. • Formblatt Eignungskriterien: Sollte der Bieter/die Bietergemeinschaft über die Eignungsanforderungen selbst nicht verfügen, besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe gem. § 34 UVgO. Wenn ein benanntes drittes Unternehmen über die Eignungsanforderung verfügt, ist dies für die Feststellung der Eignung ausreichend. Im Fall einer Bietergemeinschaft reicht es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft über die Eignungsanforderung verfügt. • Kalkulation: Die dem Angebot zugrundeliegenden Stundenverrechnungssätze sind auskömmlich und kostendeckend nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns geltenden Lohntarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung Hamburg ab 01.01.2026 kalkuliert. Mit den kalkulierten Stundenverrechnungssätzen werden gesetzliche und tarifliche Verpflichtungen zur Zahlung des Mindest- bzw. Tarifentgelts und der Sozialversicherungsbeiträge erfüllt. Die Stundenverrechnungssätze sind gemäß Angaben mit der Lohngruppe 6 zu kalkulieren. • Preisblatt: Die "blau" hinterlegten Felder (Einzelpreispositionen 1 - 4 und die MwSt., Ort/Datum und Unterschrift/Stempel Bieter) müssen ausgefüllt bzw. unterzeichnet werden. Fehlende Preisangaben führen zum Ausschluss! Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG muss mit der Angebotseinreichung mit einem Dokument nachgewiesen werden. Hinweis: Die Bieterin oder der Bieter gewährleistet, dass sich die angebotenen Preise auf den kompletten Umfang der Leistung beziehen und darüber hinaus keine weiteren Kosten anfallen. In den jeweiligen Angebotspreisen, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sind daher auch alle Nebenkosten einzukalkulieren. Zuschläge aller Art sowie Vergütungen für mögliche Erschwernisse sind bei der Kalkulation in den Angebotspreisen mit einzubeziehen. Faktor 12 und 6 in Position 1. 2. 3.: Diese Angaben der Faktoren stellt die Reinigungsarbeiten über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Vertragsverlängerungen dar. Fiktiver Faktor 24 in Position 4: Diese Angabe stellt den vereinbarten Stundenverrechnungssatz für die Sonderreinigung/Regieleistungen dar. Ein nicht vollständig ausgefülltes, verändertes oder sogar ergänztes Angebot muss ausgeschlossen werden. An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Es ist uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren und weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. • Verpflichtung auf das Daten- und Sozialgeheimnis: Diese regelt die Verpfl. d. Vertragspartners a.d. Vertraulichkeit u. a. d. Sozialgeheimnis, zur Verschwiegenheit u. Geheimhaltung u. z. Zweckbindung b. d. Datenverarbeitung. • Vertrag: Vertrag über die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung inkl. Prallscheiben und Jalousien eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamburg-Barmbek. Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter / das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit zu diesem Leistungsgegenstand üblichen Deckungssummen. Der Versicherungsschutz bleibt über die gesamte der Laufzeit des Vertrages bestehen. Die Versicherung hat sich auch auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden in Ausführung ihrer Tätigkeiten verursachen. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Laufzeit aufrecht zu erhalten. Zum Nachweis fügt der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft die Kopie einer Versicherungsbestätigung bei oder der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt in Form einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit zu diesem Leistungsgegenstand üblichen Deckungssummen abgeschlossen wird und der Versicherungsschutz während der Lauf-zeit des Vertrages bestehen bleibt. • Wirtschaftliche Verknüpfung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft ist: - Einzelunternehmer ohne jede gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit anderen Unternehmen und ohne Beteiligung an anderen Unternehmen. - Konzernunternehmen. - In anderer Weise mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Angabe Unternehmen, Ansprechperson nebst Stellvertretung: Benennung des zuständigen, koordinierenden Ansprechperson nebst Stellvertreters für die Durchführung des Auftrages mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. • Erklärung Entlohnung nach Tarif- oder Mindestlohn: Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass seine Mitarbeitenden mindestens nach Tarif- oder Mindestlohn entlohnt werden. (Die aufgelisteten ja/nein-Felder stellen ebenfalls die Mindestanforderungen an die technische bzw. berufliche Leistungsfähigkeit dar. Sollte eine dieser Anforderungen mit einer "Nein-Eintragung" seitens des Bieters versehen werden, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren) • Erklärung Gefahrstoffkataster: Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass er im Falle der Zuschlagserteilung während der Ausführung des öffentlichen Auftrags über ein Gefahrstoffkataster verfügt und dieses mit Beginn der Leistungserbringung bei der VBG hinterlegt wird. (Die aufgelisteten ja/nein-Felder stellen ebenfalls die Mindestanforderungen an die technische bzw. berufliche Leistungsfähigkeit dar. Sollte eine dieser Anforderungen mit einer "Nein-Eintragung" seitens des Bieters versehen werden, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren) • Erklärung Maschinen- und Geräte-Prüfung nach DGUV-Grundsatz 312-906: Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft stellt für sein gesamtes Material und alle Geräte eine Prüfung nach DGUV-Grundsatz 312-906 sicher? (Die aufgelisteten ja/nein-Felder stellen ebenfalls die Mindestanforderungen an die technische bzw. berufliche Leistungsfähigkeit dar. Sollte eine dieser Anforderungen mit einer "Nein-Eintragung" seitens des Bieters versehen werden, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren) • Erklärung über ausreichend technische Fachkräfte oder technische Stellen: Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichend technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. (Die aufgelisteten ja/nein-Felder stellen ebenfalls die Mindestanforderungen an die technische bzw. berufliche Leistungsfähigkeit dar. Sollte eine dieser Anforderungen mit einer "Nein-Eintragung" seitens des Bieters versehen werden, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren) • Erklärung über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens: Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt während der gesamten Vertragslaufzeit ausreichend über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags benötigt. (Die aufgelisteten ja/nein-Felder stellen ebenfalls die Mindestanforderungen an die technische bzw. berufliche Leistungsfähigkeit dar. Sollte eine dieser Anforderungen mit einer "Nein-Eintragung" seitens des Bieters versehen werden, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren) • Nachweis - Arbeitsschutzmanagementsystem nach der DIN EN ISO 45001:2023 oder vergleichbar. (mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001:2023 oder vergleichbar ein. • Nachweis Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar (mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar ein. • Nachweis Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar). (mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein - Umweltmanagementsystem nach der DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar ein. • Nachweis von mind. 3 Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht, mit einem gesonderten Dokument, mindestens drei geeignete Referenzen der letzten drei Jahre über mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Reinigung von Glasflächen Fenster, Reinigung von Pfosten-Riegel-Fassade, Reinigung von Jalousien sowie Reinigung von Prallscheiben), mit einer Gesamtreinigungsfläche für die Glasflächen Fenster von mindestens 7.922 m2, für die Pfosten-Riegel-Fassade von mindestens 308 m2, für die Jalousienreinigung von mindestens 3.180 m2 sowie der Prallscheiben von mindestens 1.632 m2, vergleichbaren Leistungen in einer gesonderten Anlage ein. Die Darstellung der Referenzen soll mit folgendem Inhalt und folgender Struktur erfolgen: - Name und Adresse der Auftraggeberin/ des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners oder Ansprechpartnerin bei der Auftraggeberin/ beim Auftraggeber mit Telefonnummer - Kurze Beschreibung der zu vergleichenden Leistung - Angaben zu Umfang der erbrachten Leistungen, wie oben gefordert. - Zeitraum der erbrachten Leistungen. Hinweis der Auftraggeberin: Es sind nach Art und Umfang mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen nachzuweisen. (hinsichtlich Art: Reinigung von Glasflächen Fenster, Reinigung von Pfosten-Riegel-Fassade, Reinigung von Jalousien sowie Reinigung von Prallscheiben mit einer Gesamtreinigungsfläche für die Glasflächen Fenster von mindestens 7.922 m2, für die Pfosten-Riegel-Fassade von mindestens 308 m2, für die Jalousienreinigung von mindestens 3.180 m2 sowie der Prall-scheiben von mindestens 1.632 m2). Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft stimmt der Nachfrage beim Referenzgeber zu. Die von Gesetzes wegen bestimmte Eignungsprüfung setzt durch die Vorgaben von §§ 122 ff. GWB und § 46 Abs. 3 VgV eine Datenverarbeitung regelmäßig voraus. Die gesetzlichen Regelungen wie in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aufgeführt sind DSGVO-konform. Die DSGVO schützt natürliche Personen, öffentliche Auftraggeber sind juristische Personen, die nicht unter den Schutzbereich der DSVGO fallen. Im Rahmen von Vergabeverfahren sind für Auftraggeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. c bzw. e DSGVO relevant, die jenseits von individueller Zustimmung die Verarbeitung zulassen. Grds. können personenbezogene Daten (auch von Dritten) zur Überprüfung von Referenzen abgefragt werden. Bieter können nicht allein "aus Gründen des Datenschutzes" diese personenbezogenen Daten verweigern. Werden trotz Forderung keine Ansprechpartner hinsichtlich ihrer Referenzen angegeben, müssen Bieter die vergaberechtlichen Konsequenzen in Kauf nehmen, die den Angebotsausschluss bedeuten können. Diese Prüfung liegt zudem auch im öffentlichen Interesse. Es sollen nur geeignete Unternehmen mit der Auftragsausführung betraut werden, was seinerseits dem Schutz öffentlicher Mittel und der Qualitätssicherung dient. Entsprechend sind, nach hiesiger Ansicht, auch die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfüllt. Sonstige Unterlagen • Ggf. Bietergemeinschaftserklärung: Angabe der Mitglieder einer Bietergemeinschaft die sich im Fall der Auftragsvergabe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen. • Ggf. Erklärung zum Einsatz von UAN: Erläuterung Unterauftragnehmer/in: Ein/e Unterauftragnehmer/in ist eine rechtlich selbständige natürliche oder juristische Person. Er oder sie führt, von Ihnen als Hauptauftragnehmer/in beauftragt, auf Ihre Rechnung und in keinem Auftragsverhältnis zur VBG stehend, bestimmte Teile des Auftrags, mithin einen Teil der in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Leistungen, selbstständig aus. Mir/ uns ist bekannt, dass im Fall der Auftragserteilung die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen zu erbringen ist. Unterauftragnehmer(innen) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin in die Erbringung der Leistung einbezogen werden. Ich/wir benennen folgende Einsatzbereiche (Leistungsteile), die ich/wir durch Unterauftragnehmer(innen) erbringen lassen wollen. • Ggf. Erklärung zur Eignungsleihe: Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, sofern sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit externen Ressourcen (Kapazitäten) bedienen muss. • Ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe: Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, sofern sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit externer Ressourcen (Kapazitäten) bedienen muss. Mit der nachstehenden Verpflichtungserklärung ist nachzuweisen, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel (Ressourcen/Kapazitäten) bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. • Ggf. Verpflichtungserklärung_UAN: Erläuterung Unterauftragnehmer/in: Ein/e Unterauftragnehmer/in ist eine rechtlich selbständige natürliche oder juristische Person. Er oder sie führt, von Ihnen als Hauptauftragnehmer/in beauftragt, auf Ihre Rechnung und in keinem Auftragsverhältnis zur VBG stehend, bestimmte Teile des Auftrags, mithin einen Teil der in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Leistungen, selbstständig. • Nachweis der Objektbesichtigung: Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Vertrag, ZVB der VBG und die VOL/B. Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "DTVP" URL zu den Auftragsunterlagen https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSUYYDYT89Z191P/documents Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 27.05.2026 10:00 Uhr Ort VBG Hauptverwaltung, Vergabestelle. Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen Mitarbeiter/-innen der VBG-Vergabestelle. Angebotsabgabe Art der akzeptierten Angebote Elektronisch in Textform Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur URL zur Abgabe elektronischer Angebote https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSUYYDYT89Z191P Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Nein Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Ja Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. Verfahren/Sonstiges Sonstige Informationen Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten EVergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: - Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version - Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version - Google Chrome in der jeweils aktuellen Version - Apple Safari ab Version 5. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der EVergabeplattform a) ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt b) die Abgabe webbasiert über den Projektraum des Vergabeportals möglich. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Endezu- Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Bei Einreichung der Angebote in Textform muss die erklärende Person über das Deutsche Vergabeportal benannt werden. Auf sämtlichen eingereichten Formblättern muss diese Person ebenfalls namentlich aufgeführt werden. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Die Kommunikation zwischen der AG und den Bewerbern/Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich. Wir weisen darauf hin, dass nur zuverlässige Unternehmen den Zuschlag erhalten können (etwa keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen). Weitere Informationen sowie Support zum Vergabemarktplatz und dem Bietertool erhalten Sie unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID CXSUYYDYT89Z191P

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