Ausschreibung
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nord 1"
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nord 1" im Landkreis Groß-Gerau Beschreibung: Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige B
Basisdaten
Dokumententyp
Prior Information Procedure
Auftragsart
Ted
Vergabeordnung
Service Contract
Verfahrensart
Other
Status
-
Auftraggeber / Rollen
Auftraggeber
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau Registrierungsnummer: Amtsgericht Darmstadt, HRB 54456 Registrierungsnummer: USt-IdNr. DE 213 671 822 Postanschrift: Jahnstraße 1 Stadt: Groß-Gerau Postleitzahl: 64521 Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717) Land: Deutschland E-Mail: info@LNVG-GG.de Telefon: +49 6152 9395 0 Internetadresse: https://www.LNVG-GG.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Ort
Groß-Gerau
Region
DE717
Rollen
-
Termine & Fristen
Veröffentlichung
23.04.2026
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Ausführungsfrist
Nicht angegeben
Verfahren & Unterlagen
Kategorien
personen-_schuelerbefoerderung, personen-_schuelerbefoerderung
CPV-Codes
60112000
Unterlagen
Nicht angegeben
Leistungsbeschreibung
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nord 1" im Landkreis Groß-Gerau Beschreibung: Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nord 1" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nord 1" aus den Linien 73, 77 und 78. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 554.704 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)