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Ausschreibung

Riello Sentryum S3T 80 kVA - Notstrom/USV-Anlage Vergabe besonderer Dringlichkeit gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO Im Rechenzentrum des IESE ist es infolge eines externen Projekts zu einem erheblichen Anstieg des Strombedarfs um etwa ein Drittel gekommen. Dadurch wurde die bestehende USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) an ihre Kapazitätsgrenzen geführt. Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurde festgestellt, dass die derzeit eingesetzten USVAnlagen (USV 1 und USV 2), die im Clusterbetrieb gemeinsam die Notstromversorgung der Serverräume sicherstellen, nicht mehr voll funktionsfähig sind und kurzfristig ausfallen können: - Bei USV 1 liegt ein Ausfall des Gleichrichters vor, sodass die Batterien nicht mehr geladen werden. Im Falle eines Stromausfalls ist lediglich eine kurzfristige Überbrückung mit bereits reduzierter Batteriekapazität (ca. 50 %) möglich. Nach Entladung der Batterien würde USV 1 ausfallen, was zu einer Überlastung und anschließend ebenfalls zum Ausfall von USV 2 führen würde. - Zudem sind bei USV 1 sämtliche wesentlichen Komponenten (Lüfter, Netzteile, Kondensatoren) verschlissen. - Bei USV 2 sind ebenfalls zentrale Komponenten verschlissen und kurzfristig austauschbedürftig. Ein Ausfall der Stromversorgung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zum vollständigen Ausfall des Rechenzentrums führen und erhebliche Schäden an IT-Infrastruktur sowie Datenbeständen verursachen. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die kritischen Mängel erst im Zuge der Wartung festgestellt wurden und in diesem Umfang nicht vorhersehbar waren. Eine sichere Notstromversorgung ist aktuell nicht mehr gewährleistet, sodass ein akutes Risiko für den Betrieb des Instituts besteht. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringliche Gründe bestehen, die die Einhaltung der regulären Fristen nicht zulassen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da: - die Gefährdungslage unvorhersehbar war, - eine erhebliche Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Rechenzentrums besteht und - die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Durchführung einer Direktvergabe (Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) zur schnellstmöglichen Beschaffung und Installation einer neuen USV-Anlage vergaberechtlich gerechtfertigt.

Riello Sentryum S3T 80 kVA - Notstrom/USV-Anlage Vergabe besonderer Dringlichkeit gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO Im Rechenzentrum des IESE ist es infolge eines externen Projekts zu einem erheblichen Anstieg des Strombedarfs um etwa ein Drittel gekommen. Dadurch wurde die bestehende

Zuletzt aktualisiert:
Vergeben

Basisdaten

Dokumententyp
Contract Award
Auftragsart
Public
Vergabeordnung
Supply Contract
Verfahrensart
Negotiated Procedure Without Prior Call For Competition
Status
-

Auftraggeber / Rollen

Auftraggeber
IESE, Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE Fraunhofer-Platz 1, 67663 Kaiserslautern +49 63168002145 +49 680092145 einkauf@iese.fraunhofer.de
Ort
Kaiserslautern
Region
DEB32
Rollen
-

Termine & Fristen

Veröffentlichung
24.04.2026
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Ausführungsfrist
Nicht angegeben

Verfahren & Unterlagen

Kategorien
akkumulatoren_batterien, elektrische_elektronische_ausruestung, maschinen_fuer_die_erzeugung_nutzung_von_mechanischer_energie
CPV-Codes
-
Unterlagen
Nicht angegeben

Leistungsbeschreibung

Riello Sentryum S3T 80 kVA - Notstrom/USV-Anlage Vergabe besonderer Dringlichkeit gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO Im Rechenzentrum des IESE ist es infolge eines externen Projekts zu einem erheblichen Anstieg des Strombedarfs um etwa ein Drittel gekommen. Dadurch wurde die bestehende USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) an ihre Kapazitätsgrenzen geführt. Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurde festgestellt, dass die derzeit eingesetzten USVAnlagen (USV 1 und USV 2), die im Clusterbetrieb gemeinsam die Notstromversorgung der Serverräume sicherstellen, nicht mehr voll funktionsfähig sind und kurzfristig ausfallen können: - Bei USV 1 liegt ein Ausfall des Gleichrichters vor, sodass die Batterien nicht mehr geladen werden. Im Falle eines Stromausfalls ist lediglich eine kurzfristige Überbrückung mit bereits reduzierter Batteriekapazität (ca. 50 %) möglich. Nach Entladung der Batterien würde USV 1 ausfallen, was zu einer Überlastung und anschließend ebenfalls zum Ausfall von USV 2 führen würde. - Zudem sind bei USV 1 sämtliche wesentlichen Komponenten (Lüfter, Netzteile, Kondensatoren) verschlissen. - Bei USV 2 sind ebenfalls zentrale Komponenten verschlissen und kurzfristig austauschbedürftig. Ein Ausfall der Stromversorgung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zum vollständigen Ausfall des Rechenzentrums führen und erhebliche Schäden an IT-Infrastruktur sowie Datenbeständen verursachen. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die kritischen Mängel erst im Zuge der Wartung festgestellt wurden und in diesem Umfang nicht vorhersehbar waren. Eine sichere Notstromversorgung ist aktuell nicht mehr gewährleistet, sodass ein akutes Risiko für den Betrieb des Instituts besteht. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringliche Gründe bestehen, die die Einhaltung der regulären Fristen nicht zulassen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da: - die Gefährdungslage unvorhersehbar war, - eine erhebliche Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Rechenzentrums besteht und - die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Durchführung einer Direktvergabe (Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) zur schnellstmöglichen Beschaffung und Installation einer neuen USV-Anlage vergaberechtlich gerechtfertigt.

Informationsstand

Dokumententyp
Contract Award
Inhaltstyp
Public
Veröffentlichung
24.04.2026
Zuletzt aktualisiert
24.04.2026

Beteiligte Firmen & Vergabestellen

Auftragnehmer
AKI Power Systems GmbH Röntgenstraße 9, 64846 Groß-Zimmern
Auftraggeber
IESE, Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE Fraunhofer-Platz 1, 67663 Kaiserslautern +49 63168002145 +49 680092145 einkauf@iese.fraunhofer.de

Leistungsbeschreibung

Beschreibung
Riello Sentryum S3T 80 kVA - Notstrom/USV-Anlage Vergabe besonderer Dringlichkeit gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO Im Rechenzentrum des IESE ist es infolge eines externen Projekts zu einem erheblichen Anstieg des Strombedarfs um etwa ein Drittel gekommen. Dadurch wurde die bestehende USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) an ihre Kapazitätsgrenzen geführt. Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurde festgestellt, dass die derzeit eingesetzten USVAnlagen (USV 1 und USV 2), die im Clusterbetrieb gemeinsam die Notstromversorgung der Serverräume sicherstellen, nicht mehr voll funktionsfähig sind und kurzfristig ausfallen können: - Bei USV 1 liegt ein Ausfall des Gleichrichters vor, sodass die Batterien nicht mehr geladen werden. Im Falle eines Stromausfalls ist lediglich eine kurzfristige Überbrückung mit bereits reduzierter Batteriekapazität (ca. 50 %) möglich. Nach Entladung der Batterien würde USV 1 ausfallen, was zu einer Überlastung und anschließend ebenfalls zum Ausfall von USV 2 führen würde. - Zudem sind bei USV 1 sämtliche wesentlichen Komponenten (Lüfter, Netzteile, Kondensatoren) verschlissen. - Bei USV 2 sind ebenfalls zentrale Komponenten verschlissen und kurzfristig austauschbedürftig. Ein Ausfall der Stromversorgung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zum vollständigen Ausfall des Rechenzentrums führen und erhebliche Schäden an IT-Infrastruktur sowie Datenbeständen verursachen. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die kritischen Mängel erst im Zuge der Wartung festgestellt wurden und in diesem Umfang nicht vorhersehbar waren. Eine sichere Notstromversorgung ist aktuell nicht mehr gewährleistet, sodass ein akutes Risiko für den Betrieb des Instituts besteht. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringliche Gründe bestehen, die die Einhaltung der regulären Fristen nicht zulassen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da: - die Gefährdungslage unvorhersehbar war, - eine erhebliche Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Rechenzentrums besteht und - die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Durchführung einer Direktvergabe (Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) zur schnellstmöglichen Beschaffung und Installation einer neuen USV-Anlage vergaberechtlich gerechtfertigt.
Kategorien
akkumulatoren_batterien, elektrische_elektronische_ausruestung, maschinen_fuer_die_erzeugung_nutzung_von_mechanischer_energie
CPV-Klassifikation
31154000, 31682510, 31682530, 31440000

Verfahren & Unterlagen

Verfahrensart
Negotiated Procedure Without Prior Call For Competition
Auftragsart
Supply Contract
Kennungen / Bekanntmachung
2530_ 4500976829_PR1185515
Rahmenvertrag
0

Termine & Fristen

Detailangaben
Ausführung geplant am 10.04.2026
Tender-Datum
23.08.2026

Original-Bekanntmachung

Riello Sentryum S3T 80 kVA - Notstrom/USV-Anlage
1) Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle Bezeichnung IESE Zusatz Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE Postanschrift Fraunhofer-Platz 1 67663 Kaiserslautern Telefon-Nummer +49 63168002145 Telefax-Nummer +49 680092145 E-Mail-Adresse einkauf@iese.fraunhofer.de 2) Name des beauftragten Unternehmens Bezeichnung AKI Power Systems GmbH Postanschrift Röntgenstraße 9 64846 Groß-Zimmern 3) Verfahrensart Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach UVgO 4) Art und Umfang der Leistung Aktenzeichen 2530_ 4500976829_PR1185515 Riello Sentryum S3T 80 kVA - Notstrom/USV-Anlage Vergabe besonderer Dringlichkeit gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO Im Rechenzentrum des IESE ist es infolge eines externen Projekts zu einem erheblichen Anstieg des Strombedarfs um etwa ein Drittel gekommen. Dadurch wurde die bestehende USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) an ihre Kapazitätsgrenzen geführt. Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurde festgestellt, dass die derzeit eingesetzten USVAnlagen (USV 1 und USV 2), die im Clusterbetrieb gemeinsam die Notstromversorgung der Serverräume sicherstellen, nicht mehr voll funktionsfähig sind und kurzfristig ausfallen können: - Bei USV 1 liegt ein Ausfall des Gleichrichters vor, sodass die Batterien nicht mehr geladen werden. Im Falle eines Stromausfalls ist lediglich eine kurzfristige Überbrückung mit bereits reduzierter Batteriekapazität (ca. 50 %) möglich. Nach Entladung der Batterien würde USV 1 ausfallen, was zu einer Überlastung und anschließend ebenfalls zum Ausfall von USV 2 führen würde. - Zudem sind bei USV 1 sämtliche wesentlichen Komponenten (Lüfter, Netzteile, Kondensatoren) verschlissen. - Bei USV 2 sind ebenfalls zentrale Komponenten verschlissen und kurzfristig austauschbedürftig. Ein Ausfall der Stromversorgung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zum vollständigen Ausfall des Rechenzentrums führen und erhebliche Schäden an IT-Infrastruktur sowie Datenbeständen verursachen. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die kritischen Mängel erst im Zuge der Wartung festgestellt wurden und in diesem Umfang nicht vorhersehbar waren. Eine sichere Notstromversorgung ist aktuell nicht mehr gewährleistet, sodass ein akutes Risiko für den Betrieb des Instituts besteht. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringliche Gründe bestehen, die die Einhaltung der regulären Fristen nicht zulassen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da: - die Gefährdungslage unvorhersehbar war, - eine erhebliche Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Rechenzentrums besteht und - die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Durchführung einer Direktvergabe (Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) zur schnellstmöglichen Beschaffung und Installation einer neuen USV-Anlage vergaberechtlich gerechtfertigt. 5) Zeitraum der Leistungserbringung Ausführung geplant am 10.04.2026

Dateibaum

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Riello Sentryum S3T 80 kVA - Notstrom/USV-Anlage Vergabe besonderer Dringlichkeit gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO Im Rechenzentrum des IESE ist es infolge eines externen Projekts zu einem erheblichen Anstieg des Strombedarfs um etwa ein Drittel gekommen. Dadurch wurde die bestehende USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) an ihre Kapazitätsgrenzen geführt. Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurde festgestellt, dass die derzeit eingesetzten USVAnlagen (USV 1 und USV 2), die im Clusterbetrieb gemeinsam die Notstromversorgung der Serverräume sicherstellen, nicht mehr voll funktionsfähig sind und kurzfristig ausfallen können: - Bei USV 1 liegt ein Ausfall des Gleichrichters vor, sodass die Batterien nicht mehr geladen werden. Im Falle eines Stromausfalls ist lediglich eine kurzfristige Überbrückung mit bereits reduzierter Batteriekapazität (ca. 50 %) möglich. Nach Entladung der Batterien würde USV 1 ausfallen, was zu einer Überlastung und anschließend ebenfalls zum Ausfall von USV 2 führen würde. - Zudem sind bei USV 1 sämtliche wesentlichen Komponenten (Lüfter, Netzteile, Kondensatoren) verschlissen. - Bei USV 2 sind ebenfalls zentrale Komponenten verschlissen und kurzfristig austauschbedürftig. Ein Ausfall der Stromversorgung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zum vollständigen Ausfall des Rechenzentrums führen und erhebliche Schäden an IT-Infrastruktur sowie Datenbeständen verursachen. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die kritischen Mängel erst im Zuge der Wartung festgestellt wurden und in diesem Umfang nicht vorhersehbar waren. Eine sichere Notstromversorgung ist aktuell nicht mehr gewährleistet, sodass ein akutes Risiko für den Betrieb des Instituts besteht. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringliche Gründe bestehen, die die Einhaltung der regulären Fristen nicht zulassen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da: - die Gefährdungslage unvorhersehbar war, - eine erhebliche Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Rechenzentrums besteht und - die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Durchführung einer Direktvergabe (Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) zur schnellstmöglichen Beschaffung und Installation einer neuen USV-Anlage vergaberechtlich gerechtfertigt. | bidkube.com