Ratsinformationssystem ALLRIS 4
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die
Angebote einzureichen sind:
a1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):
Name Zentrale Vergabestelle - Stadt Goslar
Straße Rammelsberger Straße 2
PLZ, Ort 38640 Goslar
Telefon Fax
E-Mail vergabe@goslar.de Internet http://www.goslar.de
a2) Zuschlag erteilende Stelle:
Vergabestelle, siehe oben
a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Adresse für elektronische Angebote https://www.subreport.de/E96891537
Anschrift für schriftliche Angebote
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, UVgO
Vergabenummer 35/2026
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Ort der Leistung: 38640 Goslar
Art der Leistung: Ratsinformationssystem ALLRIS 4
Umfang der Leistung:
Einführung ALLRIS 4
e) Aufteilung in Lose:
nein
f) Zulassung von Nebenangeboten:
nein
g) Ausführungsfrist:
32.KW 2026 - 45.KW 2026
h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden
elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.subreport.de/E96891537
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert
i) Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: am 19.05.2026 um 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 19.06.2026
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
m) Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
Sonstiges:
Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.