Pädagogische Begleitung der Moderationsausbildung im Programm Mitwirkung mit Wirkung Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) setzt sich für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen ein. Für dieses Ziel bringt die DKJS Akteure aus Staat, Wirtschaft, Praxis und Zivilgesellschaft zusammen und entwickelt mit ihnen Antworten auf aktuelle Herausforderungen im Bildungssystem. 1. Programmbeschreibung Das Programm Mitwirkung mit Wirkung der DKJS zielt auf die Stärkung einer demokratischen Schulkultur durch verschiedene Maßnahmen der Beteiligung an der Schulentwicklung ab. Neben den Angeboten für pädagogische Fachkräfte bietet das Programm sachsenweit Fortbildungen für Schülervertreter:innen an. In Mitwirkungsseminaren lernen Schülervertreter:innen die Basics zu Beteiligungsmöglichkeiten am Schulleben. Sie erhalten praxisnahes Knowhow, um ihre Aufgaben und Rechte innerhalb und außerhalb der Schüler:innenvertretung gut wahrzunehmen und eine demokratische Schulkultur mitzugestalten. Mitwirkung mit Wirkung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultur umgesetzt. 2. Hintergrund Mitwirkung mit Wirkung arbeitet mit dem Peer-to-Peer-Ansatz, das heißt Jugendliche halten die Seminare für Jugendliche. Um als Seminarleiter:in aktiv zu werden, durchlaufen sie eine Qualifizierung (sog. Moderationsausbildung). Neben der inhaltlichen Ausbildung im SV-Recht sind Rhetorik und Kommunikationstraining, Präsentation und Gruppenleitung wesentliche Bestandteile. Die jungen Moderator:innen haben in der Regel bereits eigene Erfahrungen in der Schüler:innenvertretung. Die DKJS begleitet und betreut die Mitwirkungsmoderator:innen und organisiert die Seminare an den Schulen. 3. Leistungsbeschreibung Inhaltlich-didaktische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Moderationsausbildung 2026/2027 von Mitwirkung mit Wirkung anhand eines von der DKJS entwickelten Ausbildungskonzeptes bestehend aus einzelnen Ausbildungsmodulen zur Qualifizierung von ca. 20 Schülermoderator:innen. Die Leistung umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben: - Inhaltlich-didaktische Anpassung des Ausbildungskonzepts auf die konkrete Teilnehmendengruppe sowie Materialvorbereitung für alle Ausbildungstermine (bis zu 28h) - Abstimmungstermine mit der DKJS (in Präsenz oder via Microsoft Teams, mindestens sechs Termine, bis zu 14h) - Durchführung der Ausbildungsmodule (1. Termin bis zu 40h, 2. Termin bis zu 25h, 3. Termin bis zu 18h) - Pädagogische Begleitung der Gruppenprozesse während der Ausbildungsmodule 4. Zeitplan für die Leistungserbringung Der Leistungszeitraum beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 30.04.2027. Die Vorbereitung und Abstimmungstermine zu den einzelnen Ausbildungsterminen beginnen ca. 4 Wochen vor den jeweiligen Terminen. Der Auswertungstermin findet 1-2 Wochen nach den einzelnen Terminen statt. Die Ausbildung findet im Jugendgästehause Pirna Liebethal (Sachsen) statt. - 1. Ausbildungstermin 19.10.2026 12 Uhr – 22.10.2026 15 Uhr - 2. Ausbildungstermin 29.01.2027 18 Uhr – 31.01.2027 15 Uhr - 3. Ausbildungstermin 09.04.2027 18 Uhr – 11.04.2027 15 Uhr 5. Anforderungsprofil Die Auftragnehmenden verfügen über: - Erfahrung im Konzeptionieren, Organisieren und Durchführen von Workshops. - Kenntnisse zum Ansatz der Peer-Education. - pädagogische Erfahrungen mit der Zielgruppe junge Menschen zwischen 13 und 18 Jahren. - Kenntnisse zum sächsischen Schulsystem und seiner schulrelevanten Gesetze und Verordnungen sowie zur Mitwirkung von Schüler:innen an ihrem Schulalltag. - Kommunikationsstärke, Empathie, eine wertschätzende menschenrechtsorientierte Grundhaltung und Stärkeorientierung. - ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis (Vorlage nach Auswahl) 6. Vergütung Die Leistungen werden im Wege eines Rahmenvertrags vereinbart und dann nach Bedarf mit angemessenen Vorlaufzeiten einzeln (ggf. monatlich) abgerufen. Dabei können insgesamt bis zu 125 Stunden mit einem Honorar von 70,- € (Brutto) je Zeitstunde vergütet werden. Maßgeblich sind die Einzelaufträge auf der Grundlage der im Rahmenvertrag vereinbarten Konditionen. Es besteht kein Anspruch auf Zielerreichung. Die Leistungserbringung sowie die damit verbundene Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Zusätzlich werden Fahrt-, Übernachtungs- sowie Verpflegungskosten nach Absprache mit der DKJS und Vorlage entsprechender Belege nach dem sächsischen Landesreisekostengesetzes erstattet. Über die erbrachte Leistung ist quartalsweise bzw. nach jedem Ausbildungstermin eine Rechnung zu erstellen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der eingereichten und mit Tätigkeiten untersetzten Stundennachweise.
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