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Ausschreibung

Nudging Appmodul

Nudging Appmodul Beschreibung: Agenturleistung / Softwareentwicklung Konzeption, Umsetzung, Betrieb und Erfolgsmessung eines Nudging-Moduls zur Förderung nachhaltiger Mobilität in Detmold sowie die Digitalisierung des Stadtgutscheins. Die Stadt Detmold verfolgt im Rahmen ihrer Na

Zuletzt aktualisiert:
Abgelaufen

Basisdaten

Dokumententyp
Invitation To Tender
Auftragsart
Ted
Vergabeordnung
Service Contract
Verfahrensart
Negotiated Procedure
Status
-

Auftraggeber / Rollen

Auftraggeber
Stadt Detmold - Fachbereich 0 - Digitalisierung Registrierungsnummer: 05766002002-31002-93 Postanschrift: Gerichtsstraße 10 Stadt: Detmold Postleitzahl: 32756 Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45) Land: Deutschland E-Mail: zentralevergabestelle@detmold.de Telefon: +49 52319770 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Ort
Bad Salzuflen
Region
DEA45
Rollen
-

Termine & Fristen

Die Angebotsfrist ist abgelaufen.
Veröffentlichung
05.03.2026
Angebotsfrist
06.04.2026
Ausführungsfrist
Nicht angegeben

Verfahren & Unterlagen

Kategorien
datendienste, softwareprogrammierung_-beratung
CPV-Codes
72000000, 72262000
Unterlagen
Vorhanden

Leistungsbeschreibung

Nudging Appmodul Beschreibung: Agenturleistung / Softwareentwicklung Konzeption, Umsetzung, Betrieb und Erfolgsmessung eines Nudging-Moduls zur Förderung nachhaltiger Mobilität in Detmold sowie die Digitalisierung des Stadtgutscheins. Die Stadt Detmold verfolgt im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und als Teil des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" (MPSC) das Ziel, die Mobilitätswende aktiv zu gestalten. Mit der Maßnahme "Nudging von nachhaltigem Mobilitätsverhalten" soll ein innovativer Ansatz verfolgt werden, um Bürgerinnen und Bürger für eine umweltfreundliche Verkehrsmittelwahl zu begeistern und diese zu belohnen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

Informationsstand

Dokumententyp
Invitation To Tender
Inhaltstyp
Ted
Veröffentlichung
05.03.2026
Zuletzt aktualisiert
06.03.2026
Sprachen
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

Beteiligte Firmen & Vergabestellen

Auftraggeber
Stadt Detmold - Fachbereich 0 - Digitalisierung Registrierungsnummer: 05766002002-31002-93 Postanschrift: Gerichtsstraße 10 Stadt: Detmold Postleitzahl: 32756 Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45) Land: Deutschland E-Mail: zentralevergabestelle@detmold.de Telefon: +49 52319770 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

Leistungsbeschreibung

Beschreibung
Nudging Appmodul Beschreibung: Agenturleistung / Softwareentwicklung Konzeption, Umsetzung, Betrieb und Erfolgsmessung eines Nudging-Moduls zur Förderung nachhaltiger Mobilität in Detmold sowie die Digitalisierung des Stadtgutscheins. Die Stadt Detmold verfolgt im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und als Teil des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" (MPSC) das Ziel, die Mobilitätswende aktiv zu gestalten. Mit der Maßnahme "Nudging von nachhaltigem Mobilitätsverhalten" soll ein innovativer Ansatz verfolgt werden, um Bürgerinnen und Bürger für eine umweltfreundliche Verkehrsmittelwahl zu begeistern und diese zu belohnen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Lose
Los: LOT-0001 Titel: Nudging Appmodul Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Entwicklung eines umfassenden Konzepts sowie dessen anschließender technischer Umsetzung und Betreuung. Ziel ist die Schaffung einer digitalen Anwendung, mit Sicherstellung der möglichen Einbindung in die Appmold als integriertes Modul innerhalb der bestehenden Stadt-App "Appmold". Diese Anwendung soll mittels Gamification- und Anreizelementen (Nudging) die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet Detmold steigern. Ein zentraler Bestandteil ist die Entwicklung eines Belohnungssystems, sowie die Digitalisierung des Stadtgutscheins (betrieben durch die Stadtguthaben GmbH), um diesen auch als Einlöseoption auswählen zu können. Interne Kennung: 2024-0365 Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Erfüllungsort Stadt: Detmold Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45) Land: Deutschland
Erfüllungsort
Stadt: Detmold Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45) Land: Deutschland
Kategorien
datendienste, softwareprogrammierung_-beratung
CPV-Codes
72000000, 72262000

Verfahren & Unterlagen

Verfahrensart
Negotiated Procedure
Auftragsart
Service Contract
Kennungen / Bekanntmachung
Kennung des Verfahrens: d2b8a43c-5c07-4230-91ad-d08aed9d9dde Interne Kennung: 2024-0365 Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 153794-2026
Rahmenvertrag
0
Unterlagen
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5CY1PTJ83K1/documents

Termine & Fristen

Angebotsfrist
06.04.2026
Detailangaben
Datum des Beginns: 20/07/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026 Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Unter Haushaltsvorbehalt und beidseitigem Einvernehmen ist eine Verlängerung bis 30.09.2027 optional.
Tender-Datum
06.04.2026

Original-Bekanntmachung

Nudging Appmodul
See the notice on TED website 1. Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadt Detmold - Fachbereich 0 - Digitalisierung E-Mail: zentralevergabestelle@detmold.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Nudging Appmodul Beschreibung: Agenturleistung / Softwareentwicklung Konzeption, Umsetzung, Betrieb und Erfolgsmessung eines Nudging-Moduls zur Förderung nachhaltiger Mobilität in Detmold sowie die Digitalisierung des Stadtgutscheins. Die Stadt Detmold verfolgt im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und als Teil des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" (MPSC) das Ziel, die Mobilitätswende aktiv zu gestalten. Mit der Maßnahme "Nudging von nachhaltigem Mobilitätsverhalten" soll ein innovativer Ansatz verfolgt werden, um Bürgerinnen und Bürger für eine umweltfreundliche Verkehrsmittelwahl zu begeistern und diese zu belohnen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Kennung des Verfahrens: d2b8a43c-5c07-4230-91ad-d08aed9d9dde Interne Kennung: 2024-0365 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Detmold Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CY1PTJ83K1# ACHTUNG: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen. Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen. Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - §§ 299a und - 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 5. Los 5.1 Los: LOT-0001 Titel: Nudging Appmodul Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Entwicklung eines umfassenden Konzepts sowie dessen anschließender technischer Umsetzung und Betreuung. Ziel ist die Schaffung einer digitalen Anwendung, mit Sicherstellung der möglichen Einbindung in die Appmold als integriertes Modul innerhalb der bestehenden Stadt-App "Appmold". Diese Anwendung soll mittels Gamification- und Anreizelementen (Nudging) die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet Detmold steigern. Ein zentraler Bestandteil ist die Entwicklung eines Belohnungssystems, sowie die Digitalisierung des Stadtgutscheins (betrieben durch die Stadtguthaben GmbH), um diesen auch als Einlöseoption auswählen zu können. Interne Kennung: 2024-0365 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Detmold Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45) Land: Deutschland 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 20/07/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026 5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Unter Haushaltsvorbehalt und beidseitigem Einvernehmen ist eine Verlängerung bis 30.09.2027 optional. 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000EUR (Auszug Berufshaftpflicht) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Auswahlkriteriums: Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auszug Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen legt mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren vor, dass die Konzeption und Umsetzung nativer oder hybrider mobiler Anwendungen (iOS und Android) belegt. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erfahrung in der Entwicklung von mobilen Anwendungen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen weist durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren nach, dass es erfolgreich digitale Belohnungs-, Punkte- oder Gamification-Systeme zur Nutzeraktivierung konzipiert und umgesetzt hat. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erfahrung mit Gamification- und Anreizsystemen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen benennt mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren, das für einen kommunalen oder einen anderen öffentlichen Auftraggeber in Deutschland durchgeführt wurde, welches vergleichbar mit dieser Ausschreibung ist. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen legt ein Datenschutzkonzept für ein Referenzprojekt vor oder beschreibt detailliert seine etablierten Prozesse zur Gewährleistung der DSGVO-Konformität, insbesondere bei der Verarbeitung sensibler Nutzerdaten (z.B. Standortdaten). (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachgewiesene Expertise im Datenschutz (DSGVO) Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen beschreibt mindestens ein Referenzprojekt, in dem es für die Markteinführung und Bewerbung einer digitalen Anwendung verantwortlich war und nachweislich Nutzerzahlen steigern konnte. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Marketing- und Nutzerakquise-Kampagnen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben 5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5CY1PTJ83K1/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5CY1PTJ83K1 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/04/2026 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5CY1PTJ83K1 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/04/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: -Auszug Berufshaftpflichtverisherung -Handelsregisterauszug -Auszug Haftpflichtversicherung -ein Referenzprojekt (Konzeption und Umsetzung nativer oder hybrider mobiler Anwendungen (iOS und Android)) -ein Referenzprojekt (digitale Belohnungs-, Punkte- oder Gamification-Systeme zur Nutzeraktivierung) -ein Referenzprojekt welches vergleichbar mit dieser Ausschreibung ist (Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern) - -ein Referenzprojekt (Nachgewiesene Expertise im Datenschutz) -ein Referenzprojekt Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Marketing- und Nutzerakquise-Kampagnen) - ausgefüllter Teilnahmeantrag - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung Eignung Dienst-und Lieferleistung - 523 Sanktionen Russland - Eigenerklärung Informationen zum Bieter - Eignungsleihe - EU - Informationen Unteraufträge - EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung: - Nachweis Unterauftragnehmer - EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Einhaltung der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses, insbesondere die Veröffentlichung des Quellcodes als Open-Source-Software, Gewährleistung der Datenhoheit für die Stadt Detmold und Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit nach BITV 2.0. Der maximale Abrufwert von 352.941,18 EUR netto darf nicht überschritten werden. Vorlage eines Konzepts bei Angebotsabgabe, wie die Servicebereitstellung, insbesondere die Datenspeicherung, Datensicherung und Datenlöschung, DSGVO-konform umgesetzt wird. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit: - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Detmold - Fachbereich 0 - Digitalisierung Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Detmold - Fachbereich 0 - Digitalisierung 8. Organisationen 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Stadt Detmold - Fachbereich 0 - Digitalisierung Registrierungsnummer: 05766002002-31002-93 Postanschrift: Gerichtsstraße 10 Stadt: Detmold Postleitzahl: 32756 Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45) Land: Deutschland E-Mail: zentralevergabestelle@detmold.de Telefon: +49 52319770 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Registrierungsnummer: 05766002002-03002-91 Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9 Stadt: Münster Postleitzahl: 48147 Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33) Land: Deutschland Kontaktperson: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Schlichtungsstelle 8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 11. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bc988a40-1c83-44aa-a74d-463a9648db41 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2026 17:17:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 153794-2026 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2026 Datum der Veröffentlichung: 05/03/2026

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