Neuerrichtung von Spielgeräten und Fallschutz
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: Verbandsgemeinde Obere Aller
Straße, Hausnummer: Zimmermannplatz 2
Postleitzahl (PLZ): 39365
Ort: Eilsleben
Telefon: +49 39409 916111
E-Mail: gebhardt@obere-aller.de
b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
Geschäftszeichen: 26000011/33/22/-as/26
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und
Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
39393 Hötensleben OT Barneberg Rudolf Breitscheid Straße ; Flurstück 102/5 Flur 3
Gemarkung Barneberg
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Neuerrichtung Spielgerät & Fallschutz
h) Losweise Vergabe
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung
03.08.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
30.09.2026
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) Mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855737
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
Ablauf der Angebotsfrist
29.05.2026 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.06.2026
p) Angebote sind einzureichen
elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855737
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
r) Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
t) Geforderte Sicherheiten
siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz
von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung
zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte
Eignungsnachweise
siehe Formblatt 124
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale