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Ausschreibung

Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag

Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag Beschreibung: Los 16 - Bodenbelag und Malerarbeiten Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Einst

Zuletzt aktualisiert:

Basisdaten

Dokumententyp
Invitation To Tender
Auftragsart
Ted
Vergabeordnung
Public Works Contract
Verfahrensart
Open Procedure
Status
-

Auftraggeber / Rollen

Auftraggeber
Stadt Sandersdorf-Brehna Registrierungsnummer: 15082340-0000-87 Postanschrift: Bahnhofstraße 2 Stadt: Sandersdorf-Brehna Postleitzahl: 06792 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-80434 Internetadresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Ort
Petersroda
Region
DEE05
Rollen
-

Termine & Fristen

Veröffentlichung
06.04.2026
Angebotsfrist
03.05.2026
Ausführungsfrist
Nicht angegeben

Verfahren & Unterlagen

Kategorien
bodenverlege-_bodenbelagsarbeiten, anstrich-_verglasungsarbeiten, anstrich-_verglasungsarbeiten
CPV-Codes
45432100, 45432110, 45442110
Unterlagen
Vorhanden

Leistungsbeschreibung

Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag Beschreibung: Los 16 - Bodenbelag und Malerarbeiten Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 45432110 Bodenverlegearbeiten, 45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden

Informationsstand

Dokumententyp
Invitation To Tender
Inhaltstyp
Ted
Veröffentlichung
06.04.2026
Zuletzt aktualisiert
07.04.2026
Sprachen
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

Beteiligte Firmen & Vergabestellen

Auftraggeber
Stadt Sandersdorf-Brehna Registrierungsnummer: 15082340-0000-87 Postanschrift: Bahnhofstraße 2 Stadt: Sandersdorf-Brehna Postleitzahl: 06792 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-80434 Internetadresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

Leistungsbeschreibung

Beschreibung
Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag Beschreibung: Los 16 - Bodenbelag und Malerarbeiten Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 45432110 Bodenverlegearbeiten, 45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden
Lose
Los: LOT-0000 Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag Beschreibung: Ausführung von Bodenbelags- und Malerarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in Roitzsch. Die Leistungen umfassen die großflächige Untergrundvorbereitung, die Verlegung von elastischen Bodenbelägen mit hohen hygienischen Anforderungen sowie umfangreiche Wand- und Deckenbeschichtungen. Wesentliche Mengenanteile: Bodenbelagsarbeiten: ca. 1.331 m² Untergrundvorbereitung (Reinigen, maschinelles Anschleifen von Zement-Heizestrich und Betonflächen). ca. 1.331 m² Lieferung und Verlegung von Linoleumbelag auf Estrich. ca. 730 lfm Herstellung von Hohlkehlsockeln (H 60 mm) aus Linoleumbelag (inkl. Verschweißung). ca. 63 lfm Stellsockel an Rundstützen und gerundeten Möbelelementen. ca. 112 lfm Einbau von Dehnfugen-, Abschluss- und Übergangsprofilen aus Aluminium. Einbau von Eingangsmattensystemen (Aluprofilmatten). Maler- und Lackierarbeiten: ca. 2.579 m² Maschinelle Reinigung von Innenwandflächen (Putz und Trockenbau). ca. 2.579 m² Grundierung und hochwertige Beschichtung von Wandflächen, teilweise mit Malervlies. ca. 458 m² Grundierung und Beschichtung von Deckenflächen/Unterdecken. ca. 2.201 m² Schutzabdeckung von oberflächenfertigen Bauteilen und Sanitärtrennwänden. Lackierung von ca. 40 Stck. Stahlzargen und Stahlblechtüren. Interne Kennung: LOT-0000 Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 45432110 Bodenverlegearbeiten, 45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden Erfüllungsort Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna) Postleitzahl: 06809 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland
Erfüllungsort
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna) Postleitzahl: 06809 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland
Kategorien
bodenverlege-_bodenbelagsarbeiten, anstrich-_verglasungsarbeiten, anstrich-_verglasungsarbeiten
CPV-Codes
45432100, 45432110, 45442110

Verfahren & Unterlagen

Verfahrensart
Open Procedure
Auftragsart
Public Works Contract
Kennungen / Bekanntmachung
Kennung des Verfahrens: 4f3ef6d2-d140-44bc-b012-297f68ea712e Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0013 Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 234933-2026
Rahmenvertrag
0
Unterlagen
https://www.evergabe.de/unterlagen/3360596

Termine & Fristen

Angebotsfrist
03.05.2026
Detailangaben
Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 18/05/2027
Tender-Datum
03.05.2026

Bedingungen, Ergebnis & Sonstiges

Zuschlagskriterien
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100

Original-Bekanntmachung

Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag
See the notice on TED website 1. Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag Beschreibung: Los 16 - Bodenbelag und Malerarbeiten Kennung des Verfahrens: 4f3ef6d2-d140-44bc-b012-297f68ea712e Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0013 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 45432110 Bodenverlegearbeiten, 45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden 2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna) Postleitzahl: 06809 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Präqualifizierung: Der Bieter kann die Eignung durch Angabe der Zertifikatsnummer aus dem Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOB) für die Leistungsbereiche 112-03 (Maler- und Lackierarbeiten) und 112-05 (Bodenbelagarbeiten) nachweisen. Bei Vorlage einer Präqualifikation bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer im Angebot ist darauf zu achten, dass im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis, Referenzen), die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen. ..................................................................................................................................................... Hinweise zum Verfahren: Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen aufzufordern. Des Weiteren werden die Nachweise gemäß dem Fragebogen von den aufgeführten Nachunternehmern des Bestbieters nachgefordert. Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen erfolgt der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A. Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Angebote die über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattfomr hochgeladen werden, per E-Mail oder per Post übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 27.04.2026. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform abgewickelt. Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Für sämtliche Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) 5. Los 5.1 Los: LOT-0000 Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 16 Maler- und Bodenbelag Beschreibung: Ausführung von Bodenbelags- und Malerarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in Roitzsch. Die Leistungen umfassen die großflächige Untergrundvorbereitung, die Verlegung von elastischen Bodenbelägen mit hohen hygienischen Anforderungen sowie umfangreiche Wand- und Deckenbeschichtungen. Wesentliche Mengenanteile: Bodenbelagsarbeiten: ca. 1.331 m² Untergrundvorbereitung (Reinigen, maschinelles Anschleifen von Zement-Heizestrich und Betonflächen). ca. 1.331 m² Lieferung und Verlegung von Linoleumbelag auf Estrich. ca. 730 lfm Herstellung von Hohlkehlsockeln (H 60 mm) aus Linoleumbelag (inkl. Verschweißung). ca. 63 lfm Stellsockel an Rundstützen und gerundeten Möbelelementen. ca. 112 lfm Einbau von Dehnfugen-, Abschluss- und Übergangsprofilen aus Aluminium. Einbau von Eingangsmattensystemen (Aluprofilmatten). Maler- und Lackierarbeiten: ca. 2.579 m² Maschinelle Reinigung von Innenwandflächen (Putz und Trockenbau). ca. 2.579 m² Grundierung und hochwertige Beschichtung von Wandflächen, teilweise mit Malervlies. ca. 458 m² Grundierung und Beschichtung von Deckenflächen/Unterdecken. ca. 2.201 m² Schutzabdeckung von oberflächenfertigen Bauteilen und Sanitärtrennwänden. Lackierung von ca. 40 Stck. Stahlzargen und Stahlblechtüren. Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Einstufung (cpv): 45432110 Bodenverlegearbeiten, 45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna) Postleitzahl: 06809 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 18/05/2027 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten. Für die Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Leistungen gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt /erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren zunächst lediglich eine Eigenerklärung im Fragebogen nachweisen können. Mit dem Angebot sind entsprechende Angaben zu den Referenzen zu machen. Mindestanforderung: - Das Referenzprojekt sollte einen wertmäßigen Umfang von mindestens 90.000 EUR netto oder eine bearbeitete Bodenfläche von mindestens 650 m² umfasst haben. - Fachliche Anforderung: Nachweis der fachgerechten Untergrundvorbereitung (Schleifen/Grundieren) und Verlegung von Linoleumbelägen inkl. Hohlkehlsockelausbildung. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Die angeforderten Referenzangaben müssen umfassen: Die angeforderten Referenzangaben müssen umfassen: - Angabe zum Referenznehmer - Angabe des Referenzgebers - Beschreibung der erbrachten Leistung, Umfang und Zeitraum und worin besteht die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand - Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; - Beschreibung technischer Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme (inkl. Besonderheiten wie Neubau, Umbau, Denkmal); Um den Marktzugang für junge Unternehmen zu fördern, wird die Vergleichbarkeit nicht allein am Unternehmen, sondern an den handelnden Personen gemessen. Bieter können die einschlägige Berufserfahrung der benannten Projektleitung oder der Führungskräfte (z. B. aus früheren Anstellungen in verantwortlicher Position oder durch Meisterbriefe) als Referenznachweis anführen. Es genügt der Nachweis, dass die verantwortlichen Personen bereits Projekte vergleichbarer Komplexität erfolgreich geleitet haben. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft (BG) Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, gelten folgende Anforderungen: Benennung: Im Fragebogen müssen alle Mitglieder namentlich aufgeführt und deren voraussichtliche Leistungsteile beschrieben werden. Kartellrechtliche Begründung: Dem Angebot ist zwingend eine gesonderte Anlage beizufügen, in der die Gründe für den Zusammenschluss zur Bietergemeinschaft dargelegt werden. Eigenerklärung: Für jedes Mitglied der BG ist eine eigene Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. b) Leistungen von Unterauftragnehmern (UA) Sollen Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer erbracht werden, gilt: Angabepflicht: Im Fragebogen sind die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich fremdvergeben werden. Auf gesonderte Aufforderung sind detaillierte Angaben zu Firma, Eignung und Ausschlussgründen der UA einzureichen. Erweist sich ein UA als ungeeignet oder liegen Ausschlussgründe (gemäß § 6e EU Abs. 1-6 VOB/A) vor, muss dieser auf Verlangen des Auftraggebers ersetzt werden c) Eignungsleihe: Nutzt ein Bieter oder eine BG die Kapazitäten anderer Unternehmen, um die geforderte Eignung zu erfüllen (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot nachzuweisen: - Angabe, für welche Eignungskriterien (wirtschaftlich oder technisch) die Leihe erfolgt. - Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Besonderheiten: Bei beruflicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss den entsprechenden Leistungsteil selbst ausführen. Bei wirtschaftlicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss eine gesamtschuldnerische Haftung für die Vertragsausführung übernehmen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Industriehaftpflichtversicherung (oder vergleichbar) verfügen. Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall): 3 Mio. € für Personenschäden, 2 Mio. € für Sachschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden Anforderungen an den Versicherungsschutz: Maximierung: Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen. Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen. Gültigkeit: Der Nachweis muss spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen. Art des Nachweises: Bei Abgabe des Angebots: Einreichung der Eigenerklärung (im Fragebogen) durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sowie ggf. durch den Eignungsleihgeber. Der Auftraggeber behält sich vor, die aktuelle Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzufordern. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. b) Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeträge Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie einbezogene Eignungsleihgeber müssen nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Fragebogen) vom Bieter bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, alle Unterauftragnehmer, die als Eignungsleihgeber fungieren, einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der Eigenerklärung folgende Dokumente nachzufordern: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Wichtig: Sämtliche nachgeforderten Bescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-Bekanntmachung endeten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht. Mindestanforderung: Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) im Bereich Maler-, Lackier- und Bodenbelagsarbeiten von mindestens 365.000 EUR (netto) Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, können den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alternativ mit dem Angebot erbringen durch: - Vorlage einer Bestätigung eines Kreditinstituts über die finanzielle Belastbarkeit in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben oder - Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, 2,0 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden. 2-fach maximiert Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufsgenossenschaft Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht /verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber. Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der Identität und des rechtmäßigen Bestehens sind detaillierte Unternehmensangaben zu machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Der Nachweis erfolgt primär durch die Eigenerklärung (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen bereits mit dem Angebot den Nachweis der erlaubten Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung erbringen. Maßgeblich sind hierfür die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten Registereintragungen. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, zur Verifizierung der Angaben aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister oder vergleichbare amtliche Dokumente nachzufordern. 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d4e20ab8d-478076dd4543953d 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 63 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin — Beschreibung: Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 EUR netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten. Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Sandersdorf-Brehna Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Sandersdorf-Brehna 8. Organisationen 8.1 ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna Registrierungsnummer: 15082340-0000-87 Postanschrift: Bahnhofstraße 2 Stadt: Sandersdorf-Brehna Postleitzahl: 06792 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-80434 Internetadresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1 ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Registrierungsnummer: t:03455141536 Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Stadt: Halle Postleitzahl: 06112 Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Fax: +49 345-5141-115 Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1 ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 11. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5ca05f51-84d1-4e4d-89e6-feefcad8bb72 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/04/2026 15:32:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 234933-2026 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 67/2026 Datum der Veröffentlichung: 07/04/2026

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