Ausschreibung
Hochschule Bochum - Elektro Arbeiten
Elektro Arbeiten Im Rahmen einer WC-Sanierung mit vorgelagerten Schadstoffsanierung sind folgende Elektroinstallationsarbeiten durchzuführen: - Gestellung und Betrieb von 9 Baustromverteilern - 2000 m div. Kabel und Leitungen - Installation von ca. 35 Präsenzmeldern - Installatio
Basisdaten
Dokumententyp
Invitation To Tender
Auftragsart
Public
Vergabeordnung
Public Works Contract
Verfahrensart
Public Tender
Status
-
Auftraggeber / Rollen
Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund Emil-Figge-Str. 91 44227 Dortmund do.einkauf@blb.nrw.de http://www.blb.nrw.de
Ort
Bochum
Region
DEA51
Rollen
-
Termine & Fristen
Veröffentlichung
23.04.2026
Angebotsfrist
14.05.2026
Ausführungsfrist
Nicht angegeben
Verfahren & Unterlagen
Kategorien
installation_von_beleuchtungs-_signalanlagen, elektroinstallationsarbeiten, kabelinfrastruktur
CPV-Codes
-
Unterlagen
Vorhanden
Leistungsbeschreibung
Elektro Arbeiten Im Rahmen einer WC-Sanierung mit vorgelagerten Schadstoffsanierung sind folgende Elektroinstallationsarbeiten durchzuführen: - Gestellung und Betrieb von 9 Baustromverteilern - 2000 m div. Kabel und Leitungen - Installation von ca. 35 Präsenzmeldern - Installation von ca. 100 Leuchten
Informationsstand
Dokumententyp
Invitation To Tender
Inhaltstyp
Public
Veröffentlichung
23.04.2026
Zuletzt aktualisiert
25.04.2026
Sprachen
Deutsch
Beteiligte Firmen & Vergabestellen
Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund
Emil-Figge-Str. 91
44227 Dortmund
do.einkauf@blb.nrw.de
http://www.blb.nrw.de
Leistungsbeschreibung
Beschreibung
Elektro Arbeiten
Im Rahmen einer WC-Sanierung mit vorgelagerten
Schadstoffsanierung sind
folgende Elektroinstallationsarbeiten durchzuführen:
- Gestellung und Betrieb von 9 Baustromverteilern
- 2000 m div. Kabel und Leitungen
- Installation von ca. 35 Präsenzmeldern
- Installation von ca. 100 Leuchten
Lose
nein
Erfüllungsort
Hochschule Bochum
Am Hochschulcampus 1
44801 Bochum
Kategorien
installation_von_beleuchtungs-_signalanlagen, elektroinstallationsarbeiten, kabelinfrastruktur
CPV-Klassifikation
45311200, 45311100, 45316000
Verfahren & Unterlagen
Verfahrensart
Public Tender
Auftragsart
Public Works Contract
Kennungen / Bekanntmachung
Vergabenummer 010-26-00139
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTP4E85WD
Rahmenvertrag
0
Unterlagen
https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTP4E85WD/documents
Termine & Fristen
Angebotsfrist
14.05.2026
Detailangaben
Beginn der Ausführung: 27.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der
Leistungen: 30.05.2028
Tender-Datum
14.05.2026
Bedingungen, Ergebnis & Sonstiges
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Original-Bekanntmachung
Hochschule Bochum - Elektro Arbeiten
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund
Emil-Figge-Str. 91
44227 Dortmund
do.einkauf@blb.nrw.de
http://www.blb.nrw.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer 010-26-00139
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der
Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe:
elektronisch
in Textform
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTP4E85WD
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Hochschule Bochum
Am Hochschulcampus 1
44801 Bochum
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung: Elektro Arbeiten
Umfang der Leistung: Im Rahmen einer WC-Sanierung mit vorgelagerten
Schadstoffsanierung sind
folgende Elektroinstallationsarbeiten durchzuführen:
- Gestellung und Betrieb von 9 Baustromverteilern
- 2000 m div. Kabel und Leitungen
- Installation von ca. 35 Präsenzmeldern
- Installation von ca. 100 Leuchten
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 27.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der
Leistungen: 30.05.2028
j) Nebenangebote
zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Online-Plattform "Vergabesatellit BLB NRW (Produktion)"
https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTP4E85WD/documents
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert
teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert
Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen
und Anschreiben bis
07.05.2026
o) Ablauf der Angebotsfrist am 15.05.2026 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 12.06.2026
p) Adresse für elektronische Angebote
"Vergabesatellit BLB NRW (Produktion)"
https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTP4E85WD
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst
sein müssen:
Deutsch;
r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am 15.05.2026 um 10:00 Uhr
t) geforderte Sicherheiten
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der
Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der
Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
Abrechnungssumme).
u) Wesentliche
Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen
und/oder Hinweise
auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie
enthalten sind
siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der /
Anforderung an
Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz
von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur
Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich
Online auf "Vergabesatellit BLB NRW (Produktion)" (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/
notice/CXS7YYXYTP4E85WD/documents) oder
Vergabesatellit BLB NRW
40470
blbvergabe@blb.nrw.de
http://www.evergabe.nrw.de
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a
Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
• 213 Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): bei Abgabe mehrerer
Angebote für jedes Angebot (Haupt- und Nebenangebot)
• 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben
zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot
• 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot.
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s)
Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
• Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg) (mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
• Leistungsverzeichnis mit den Preisen (Landesbau) (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Als PDF oder als .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für
Nebenangebote. Falls die Abgabe als PDF Datei erfolgt, behält sich der Auftraggeber das
Recht vor, eine GAEB-Datei nachzufordern.
• Selbstauskunft Einzelunternehmen - Scheinselbstständigkeit (mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Nur auszufüllen, wenn Sie keine juristische Person oder Personengesellschaft
sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• 124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124,
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit
er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen
der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw.
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.
Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht
nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den
geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu
belegen.
Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend
Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand
der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und
sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die
im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen
einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen
von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung
unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für
deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
• 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): -
Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an
Nachunternehmer vergeben werden sollen
• Angabe der PQ-Nummer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): im Angebotsschreiben (213)
oder VMS-Konto
• CAD/CAE-Datenblatt zum Bauvertrag (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom Bieter
ausgefüllt und unterschrieben
Sonstige Unterlagen
• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das
Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
- bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
• 223 Aufgliederung der Einheitspreise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei Abgabe
mehrerer Angebote für jedes Angebot
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
• 124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt
124;
soweit jeweils eintragungspflichtig;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
• 124: Gewerbeanmeldung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im
Formblatt 124;
soweit anmeldungspflichtig;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
• 124: Handelsregisterauszug (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben
im Formblatt 124;
soweit eintragungspflichtig;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• 124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mittels Dritterklärung
vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
• 124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu
Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
• 124: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als
Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines
solchen Insolvenzplanes angegeben wurde;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
• 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mittels Dritterklärung
vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur
Sozialversicherung beitragspflichtig ist, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
• 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt
124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• 124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte (mittels Eigenerklärung vorzulegen): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
• 124: Referenznachweise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Nachweis zu Angaben
im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein
hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbar sein;
Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4)
Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7)
stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der
Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe
zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der
Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über
die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur
Eigenerklärung);
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein
hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
• Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat
Mercedesstr. 12
40470 Düsseldorf
+49 21161700174
BLBVergabe@blb.nrw.de
http://www.blb.nrw.de
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen
erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der
Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account
und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das
Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des
Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch
rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage
wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die
Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im
Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen,
werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde
gelegt.
Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl.
1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige
Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine
Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.
Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung
vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen
zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese
finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres
Angebotes.
Hinweis - Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach
§ 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.
Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen
wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne
Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden
Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern,
die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen.
Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine
belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive
Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten
Hauptangebots.
Dateibaum
NameTypGrößeQuelle