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Ausschreibung

Grubenentleerung auf unbewirtschafteten Rastanlagen A 7 Rastanlagen Ohe West und Ost Menge und Umfang: Auf der nicht bewirtschafteten Rastanlagen (sogenannten PWC-Anlagen) "Ohe-West" an der Bundesautobahn (BAB) A 7 im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg ist das anfallende Schmutzwasser bzw. Fäkalschlamm der PWC-Anlagen zu entsorgen. Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet das Wasserhaushaltsrecht des Bundes (WHG). Dieses im Rahmen der kontierenden Gesetzgebung erlassene Gesetz wird durch das Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWG) ergänzt. Die Entsorgung erfolgt gemäß der Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) und dem Kreislaufwirtschatsgesetz (KrWG). Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die Entleerung der Sammelgrube und die Abfuhr sowie den Transport des Abwassers zur fachgerechten Entsorgung. Zur Entleerung gehören auch alle Nebenarbeiten, wie das Öffnen und Schließen der Grubenabdeckung, das Lösen des abgesetzten Schlammes, die Montage und Demontage eines ausreichend langen Saugschlauches, die Beseitigung von Verschmutzungen sowie die fachgerechte Absicherung der Grube und des Entnahmefahrzeuges. Die Verschmutzungen durch das Absaugen und anschließende Einrollen der Saugschläuche sind vom Auftragnehmer sofort nach den Entleerungsarbeiten zu beseitigen. Die Leerung der Gruben ist mitels Saugwagen inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Ist eine Leerung und Reinigung der Grube/ Leitungen vorgesehen so ist dies mit einem Saug-/Spülfahrzeug inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Für die Ausführung der Leistung sind ausreichend Arbeitskräfte vorzusehen. Es muss entsprechendes qualifiziertes Vertretungspersonal zur Verfügung stehen, damit die Ausführung der Leistung gewährleistet werden kann. Bei Sanitärabwässern aus PWC-Anlagen handelt es sich um Abwässer, die hinsichtlich ihrer Charakteristik nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar sind. Aufgrund der im Verhältnis zum Biochemischer Sauerstoedarf (BSB) bzw. Chemischer Sauerstoedarf (CSB) gegenüber häuslichem Abwasser deutlich erhöhten Scksto anteile wird eine biologische Behandlung im klassischen Klärverfahren erschwert. Dies ist für die Entsorgung bei der Verwertungsstelle/ Kläranlage durch den Autragnehmer (AN) zu berücksichtigen weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

Grubenentleerung auf unbewirtschafteten Rastanlagen A 7 Rastanlagen Ohe West und Ost Menge und Umfang: Auf der nicht bewirtschafteten Rastanlagen (sogenannten PWC-Anlagen) "Ohe-West" an der Bundesautobahn (BAB) A 7 im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlass

Zuletzt aktualisiert:

Basisdaten

Dokumententyp
Invitation To Tender
Auftragsart
Public
Vergabeordnung
Service Contract
Verfahrensart
Public Tender
Status
-

Auftraggeber / Rollen

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord Heidenkampsweg 96-98 20097 Hamburg Deutschland E-Mail-Adresse: vergabe.nord@autobahn.de Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Ort
Bad Bramstedt
Region
DEF0D
Rollen
-

Termine & Fristen

Veröffentlichung
17.04.2026
Angebotsfrist
03.05.2026
Ausführungsfrist
Nicht angegeben

Verfahren & Unterlagen

Kategorien
muellentsorgung, dienstleistungen_in_der_abwasserbeseitigung
CPV-Codes
-
Unterlagen
Vorhanden

Leistungsbeschreibung

Grubenentleerung auf unbewirtschafteten Rastanlagen A 7 Rastanlagen Ohe West und Ost Menge und Umfang: Auf der nicht bewirtschafteten Rastanlagen (sogenannten PWC-Anlagen) "Ohe-West" an der Bundesautobahn (BAB) A 7 im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg ist das anfallende Schmutzwasser bzw. Fäkalschlamm der PWC-Anlagen zu entsorgen. Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet das Wasserhaushaltsrecht des Bundes (WHG). Dieses im Rahmen der kontierenden Gesetzgebung erlassene Gesetz wird durch das Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWG) ergänzt. Die Entsorgung erfolgt gemäß der Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) und dem Kreislaufwirtschatsgesetz (KrWG). Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die Entleerung der Sammelgrube und die Abfuhr sowie den Transport des Abwassers zur fachgerechten Entsorgung. Zur Entleerung gehören auch alle Nebenarbeiten, wie das Öffnen und Schließen der Grubenabdeckung, das Lösen des abgesetzten Schlammes, die Montage und Demontage eines ausreichend langen Saugschlauches, die Beseitigung von Verschmutzungen sowie die fachgerechte Absicherung der Grube und des Entnahmefahrzeuges. Die Verschmutzungen durch das Absaugen und anschließende Einrollen der Saugschläuche sind vom Auftragnehmer sofort nach den Entleerungsarbeiten zu beseitigen. Die Leerung der Gruben ist mitels Saugwagen inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Ist eine Leerung und Reinigung der Grube/ Leitungen vorgesehen so ist dies mit einem Saug-/Spülfahrzeug inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Für die Ausführung der Leistung sind ausreichend Arbeitskräfte vorzusehen. Es muss entsprechendes qualifiziertes Vertretungspersonal zur Verfügung stehen, damit die Ausführung der Leistung gewährleistet werden kann. Bei Sanitärabwässern aus PWC-Anlagen handelt es sich um Abwässer, die hinsichtlich ihrer Charakteristik nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar sind. Aufgrund der im Verhältnis zum Biochemischer Sauerstoedarf (BSB) bzw. Chemischer Sauerstoedarf (CSB) gegenüber häuslichem Abwasser deutlich erhöhten Scksto anteile wird eine biologische Behandlung im klassischen Klärverfahren erschwert. Dies ist für die Entsorgung bei der Verwertungsstelle/ Kläranlage durch den Autragnehmer (AN) zu berücksichtigen weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

Informationsstand

Dokumententyp
Invitation To Tender
Inhaltstyp
Public
Veröffentlichung
17.04.2026
Zuletzt aktualisiert
17.04.2026
Sprachen
Deutsch

Beteiligte Firmen & Vergabestellen

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord Heidenkampsweg 96-98 20097 Hamburg Deutschland E-Mail-Adresse: vergabe.nord@autobahn.de Internet-Adresse: https://www.autobahn.de

Leistungsbeschreibung

Beschreibung
Grubenentleerung auf unbewirtschafteten Rastanlagen A 7 Rastanlagen Ohe West und Ost Menge und Umfang: Auf der nicht bewirtschafteten Rastanlagen (sogenannten PWC-Anlagen) "Ohe-West" an der Bundesautobahn (BAB) A 7 im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg ist das anfallende Schmutzwasser bzw. Fäkalschlamm der PWC-Anlagen zu entsorgen. Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet das Wasserhaushaltsrecht des Bundes (WHG). Dieses im Rahmen der kontierenden Gesetzgebung erlassene Gesetz wird durch das Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWG) ergänzt. Die Entsorgung erfolgt gemäß der Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) und dem Kreislaufwirtschatsgesetz (KrWG). Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die Entleerung der Sammelgrube und die Abfuhr sowie den Transport des Abwassers zur fachgerechten Entsorgung. Zur Entleerung gehören auch alle Nebenarbeiten, wie das Öffnen und Schließen der Grubenabdeckung, das Lösen des abgesetzten Schlammes, die Montage und Demontage eines ausreichend langen Saugschlauches, die Beseitigung von Verschmutzungen sowie die fachgerechte Absicherung der Grube und des Entnahmefahrzeuges. Die Verschmutzungen durch das Absaugen und anschließende Einrollen der Saugschläuche sind vom Auftragnehmer sofort nach den Entleerungsarbeiten zu beseitigen. Die Leerung der Gruben ist mitels Saugwagen inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Ist eine Leerung und Reinigung der Grube/ Leitungen vorgesehen so ist dies mit einem Saug-/Spülfahrzeug inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Für die Ausführung der Leistung sind ausreichend Arbeitskräfte vorzusehen. Es muss entsprechendes qualifiziertes Vertretungspersonal zur Verfügung stehen, damit die Ausführung der Leistung gewährleistet werden kann. Bei Sanitärabwässern aus PWC-Anlagen handelt es sich um Abwässer, die hinsichtlich ihrer Charakteristik nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar sind. Aufgrund der im Verhältnis zum Biochemischer Sauerstoedarf (BSB) bzw. Chemischer Sauerstoedarf (CSB) gegenüber häuslichem Abwasser deutlich erhöhten Scksto anteile wird eine biologische Behandlung im klassischen Klärverfahren erschwert. Dies ist für die Entsorgung bei der Verwertungsstelle/ Kläranlage durch den Autragnehmer (AN) zu berücksichtigen weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Lose
nein
Kategorien
muellentsorgung, dienstleistungen_in_der_abwasserbeseitigung

Verfahren & Unterlagen

Verfahrensart
Public Tender
Auftragsart
Service Contract
Kennungen / Bekanntmachung
Vergabenr. ÖA-RV-RD-B4005102
Rahmenvertrag
0
Unterlagen
https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d910ba990-71509625cecc8d70

Termine & Fristen

Angebotsfrist
03.05.2026
Detailangaben
Beginn der Ausführungsfrist: 29.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 12.01.2027
Tender-Datum
03.05.2026

Bedingungen, Ergebnis & Sonstiges

Zuschlagskriterien
Der niedrigste Preis

Original-Bekanntmachung

Grubenentleerung auf Rastanlagen A7 Ohe West
Bekanntmachung Grubenentleerung auf Rastanlagen A7 Ohe West ÖA-RV-RD-B4005102 Vergabenr. ÖA-RV-RD-B4005102. 1. Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilende Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name und Anschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord Heidenkampsweg 96-98 20097 Hamburg Deutschland E-Mail-Adresse: vergabe.nord@autobahn.de Internet-Adresse: https://www.autobahn.de b) Den Zuschlag erteilende Stelle: Siehe oben c) Stelle bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen). 2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung. 3. Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur. 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sowie Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: a) Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit: b) Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. 5. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung: a) Art und Umfang der Leistung: Art der Leistung: Grubenentleerung auf unbewirtschafteten Rastanlagen A 7 Rastanlagen Ohe West und Ost Menge und Umfang: Auf der nicht bewirtschafteten Rastanlagen (sogenannten PWC-Anlagen) "Ohe-West" an der Bundesautobahn (BAB) A 7 im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg ist das anfallende Schmutzwasser bzw. Fäkalschlamm der PWC-Anlagen zu entsorgen. Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet das Wasserhaushaltsrecht des Bundes (WHG). Dieses im Rahmen der kontierenden Gesetzgebung erlassene Gesetz wird durch das Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWG) ergänzt. Die Entsorgung erfolgt gemäß der Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) und dem Kreislaufwirtschatsgesetz (KrWG). Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die Entleerung der Sammelgrube und die Abfuhr sowie den Transport des Abwassers zur fachgerechten Entsorgung. Zur Entleerung gehören auch alle Nebenarbeiten, wie das Öffnen und Schließen der Grubenabdeckung, das Lösen des abgesetzten Schlammes, die Montage und Demontage eines ausreichend langen Saugschlauches, die Beseitigung von Verschmutzungen sowie die fachgerechte Absicherung der Grube und des Entnahmefahrzeuges. Die Verschmutzungen durch das Absaugen und anschließende Einrollen der Saugschläuche sind vom Auftragnehmer sofort nach den Entleerungsarbeiten zu beseitigen. Die Leerung der Gruben ist mitels Saugwagen inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Ist eine Leerung und Reinigung der Grube/ Leitungen vorgesehen so ist dies mit einem Saug-/Spülfahrzeug inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Für die Ausführung der Leistung sind ausreichend Arbeitskräfte vorzusehen. Es muss entsprechendes qualifiziertes Vertretungspersonal zur Verfügung stehen, damit die Ausführung der Leistung gewährleistet werden kann. Bei Sanitärabwässern aus PWC-Anlagen handelt es sich um Abwässer, die hinsichtlich ihrer Charakteristik nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar sind. Aufgrund der im Verhältnis zum Biochemischer Sauerstoedarf (BSB) bzw. Chemischer Sauerstoedarf (CSB) gegenüber häuslichem Abwasser deutlich erhöhten Scksto anteile wird eine biologische Behandlung im klassischen Klärverfahren erschwert. Dies ist für die Entsorgung bei der Verwertungsstelle/ Kläranlage durch den Autragnehmer (AN) zu berücksichtigen weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. b) Ort der Leistungserbringung: Deutschland. 6. Gegebenenfalls Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung. 7. Gegebenenfalls die Forderung nach Einreichung oder die Zulassung von Nebenangeboten nicht zugelassen. 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 29.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 12.01.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 29.06.2026-13.09.2026 05.10.2026-06.11.2026 19.12.2026 12.01.2027. 9. Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: a) Art und Umfang der Leistung: a) Eletronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL): https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d910ba990-71509625cecc8d70 b) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Siehe oben Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben. 10. Die Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist: b) Angebotsfrist: 04.05.2026 09:30 c) Bindefrist: 03.06.2026. 11. Die Höhe etwaig geforderter Sicherheitsleistungen:. 12. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen in denen sie enthalten sind: Nach § 10 AVB F-StB 202. 13. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der öffentliche Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen verlangt: Eigenerklärung zur Eignung. 2 Referenzen von vergleichbaren durchgeführten Leistungen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Der niedrigste Preis Ja

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Grubenentleerung auf unbewirtschafteten Rastanlagen A 7 Rastanlagen Ohe West und Ost Menge und Umfang: Auf der nicht bewirtschafteten Rastanlagen (sogenannten PWC-Anlagen) "Ohe-West" an der Bundesautobahn (BAB) A 7 im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg ist das anfallende Schmutzwasser bzw. Fäkalschlamm der PWC-Anlagen zu entsorgen. Die rechtliche Grundlage für die Abwasserbeseitigung bildet das Wasserhaushaltsrecht des Bundes (WHG). Dieses im Rahmen der kontierenden Gesetzgebung erlassene Gesetz wird durch das Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWG) ergänzt. Die Entsorgung erfolgt gemäß der Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) und dem Kreislaufwirtschatsgesetz (KrWG). Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die Entleerung der Sammelgrube und die Abfuhr sowie den Transport des Abwassers zur fachgerechten Entsorgung. Zur Entleerung gehören auch alle Nebenarbeiten, wie das Öffnen und Schließen der Grubenabdeckung, das Lösen des abgesetzten Schlammes, die Montage und Demontage eines ausreichend langen Saugschlauches, die Beseitigung von Verschmutzungen sowie die fachgerechte Absicherung der Grube und des Entnahmefahrzeuges. Die Verschmutzungen durch das Absaugen und anschließende Einrollen der Saugschläuche sind vom Auftragnehmer sofort nach den Entleerungsarbeiten zu beseitigen. Die Leerung der Gruben ist mitels Saugwagen inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Ist eine Leerung und Reinigung der Grube/ Leitungen vorgesehen so ist dies mit einem Saug-/Spülfahrzeug inclusive zuverlässiges, qualiziertes Bedienungspersonal durchzuführen. Für die Ausführung der Leistung sind ausreichend Arbeitskräfte vorzusehen. Es muss entsprechendes qualifiziertes Vertretungspersonal zur Verfügung stehen, damit die Ausführung der Leistung gewährleistet werden kann. Bei Sanitärabwässern aus PWC-Anlagen handelt es sich um Abwässer, die hinsichtlich ihrer Charakteristik nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar sind. Aufgrund der im Verhältnis zum Biochemischer Sauerstoedarf (BSB) bzw. Chemischer Sauerstoedarf (CSB) gegenüber häuslichem Abwasser deutlich erhöhten Scksto anteile wird eine biologische Behandlung im klassischen Klärverfahren erschwert. Dies ist für die Entsorgung bei der Verwertungsstelle/ Kläranlage durch den Autragnehmer (AN) zu berücksichtigen weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. | bidkube.com