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Ausschreibung

Ermittlung von Richtwerten zur Gewährung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Landkreis Vogtlandkreis Ermittlung von

Ermittlung von Richtwerten zur Gewährung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Landkreis Vogtlandkreis Ermittlung von Richtwerten zur Gewährung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Landkreis Vogtlandkr

Zuletzt aktualisiert:

Basisdaten

Dokumententyp
Invitation To Tender
Auftragsart
Public
Vergabeordnung
Service Contract
Verfahrensart
Public Tender
Status
-

Auftraggeber / Rollen

Auftraggeber
Landratsamt Vogtlandkreis, Zentrale Vergabestelle Postplatz 5 08523 Plauen Deutschland Telefonnummer: +49 3741300-1734 Telefaxnummer: +49 3741300-4016 E-Mail-Adresse: schmidt.tobias@vogtlandkreis.de Internet-Adresse: https://www.vogtlandkreis.de/
Ort
Plauen
Region
DED44
Rollen
-

Termine & Fristen

Veröffentlichung
28.04.2026
Angebotsfrist
18.05.2026
Ausführungsfrist
Nicht angegeben

Verfahren & Unterlagen

Kategorien
dienstleistungen_des_sozialwesens, dienstleistungen_der_oeffentlichen_verwaltung_verteidigung_sozialversicherung
CPV-Codes
-
Unterlagen
Vorhanden

Leistungsbeschreibung

Ermittlung von Richtwerten zur Gewährung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Landkreis Vogtlandkreis Ermittlung von Richtwerten zur Gewährung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Landkreis Vogtlandkreis auf Basis eines sog. schlüssigen Konzeptes entsprechend der Rechtsprechung des BSG Der Landkreis Vogtlandkreis ist als örtlicher kommunaler Träger zuständig für die Gewährung der Leistungen "Bedarfe für Unterkunft" gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff der "Angemessenheit" ist vollständig gerichtlich überprüfbar und weist den Leistungsträgern keinen Beurteilungsspielraum zu.