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Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "DTVP" (https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y55YTP5MMCGF/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • 1. Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124) - bei beabsichtigtem Zuschlag: entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gem. § 6b II sind die Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen zu bestätigen. Die Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen erfolgt bei Zuschlagsbeabsichtigung. Die Unterlagen sind dann in der gesetzten Frist einzureichen. Unterbleibt dies, kann die positive Eignung nicht festgestellt werden und es erfolgt ein Ausschluss • 2. Tariftreueerklärung gem. § 4 I NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3. Nachweis zur vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): gem. § 8 II NTVergG - kann unter Angabe der Präqualifikationsnummer entfallen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur persönlichen Lage zu überprüfen gemäß Eigenerklärung Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen gemäß Eigenerklärung: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angaben zu Insolvenzverfahren Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Sonstige Bedingungen gemäß Eigenerklärung Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
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