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Ausschreibung

Die Gemeinde Wallenhorst schreibt Asphaltierungsarbeiten der Straßen im Gemeindegebiet Wallenhorst öffentlich aus. Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung von vier Asphaltfahrbahnabschnitten in folgenden Bereichen: Position 1: Kreuzungsbereich Witten Kamp / Fiestelerstraße / Pollerweg Position 2: Franksmannstraße, Abschnitt von "Am Bockholt" einschließlich der Brücke über die Bundesstraße B68 Position 3: Sachsegge, Abschnitt von Haus Nr. 20 bis ca. 20 m vor dem Ortseingangsschild Position 4: Kreuzungsbereich Zum Sportplatz / Goldpohl Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Den Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 45233222-1 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 45233251-3 Erneuerung von Straßendecken

Die Gemeinde Wallenhorst schreibt Asphaltierungsarbeiten der Straßen im Gemeindegebiet Wallenhorst öffentlich aus. Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung von vier Asphaltfahrbahnabschnitten in folgenden Bereichen: Position 1: Kreuzungsbereich Witten Kamp / Fiestelerstraße /

Zuletzt aktualisiert:

Basisdaten

Dokumententyp
Invitation To Tender
Auftragsart
Public
Vergabeordnung
Public Works Contract
Verfahrensart
Public Tender
Status
-

Auftraggeber / Rollen

Auftraggeber
Gemeinde Wallenhorst Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst +49 5407888-124 +49 540788883-124 http://www.wallenhorst.de vergabestelle@wallenhorst.de
Ort
Wallenhorst
Region
DE94E
Rollen
-

Termine & Fristen

Veröffentlichung
24.04.2026
Angebotsfrist
27.05.2026
Ausführungsfrist
Nicht angegeben

Verfahren & Unterlagen

Kategorien
bitumen_asphalt, strassenbauarbeiten
CPV-Codes
-
Unterlagen
Vorhanden

Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Wallenhorst schreibt Asphaltierungsarbeiten der Straßen im Gemeindegebiet Wallenhorst öffentlich aus. Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung von vier Asphaltfahrbahnabschnitten in folgenden Bereichen: Position 1: Kreuzungsbereich Witten Kamp / Fiestelerstraße / Pollerweg Position 2: Franksmannstraße, Abschnitt von "Am Bockholt" einschließlich der Brücke über die Bundesstraße B68 Position 3: Sachsegge, Abschnitt von Haus Nr. 20 bis ca. 20 m vor dem Ortseingangsschild Position 4: Kreuzungsbereich Zum Sportplatz / Goldpohl Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Den Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 45233222-1 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 45233251-3 Erneuerung von Straßendecken

Informationsstand

Dokumententyp
Invitation To Tender
Inhaltstyp
Public
Veröffentlichung
24.04.2026
Zuletzt aktualisiert
24.04.2026
Sprachen
Deutsch

Beteiligte Firmen & Vergabestellen

Auftraggeber
Gemeinde Wallenhorst Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst +49 5407888-124 +49 540788883-124 http://www.wallenhorst.de vergabestelle@wallenhorst.de

Leistungsbeschreibung

Beschreibung
Die Gemeinde Wallenhorst schreibt Asphaltierungsarbeiten der Straßen im Gemeindegebiet Wallenhorst öffentlich aus. Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung von vier Asphaltfahrbahnabschnitten in folgenden Bereichen: Position 1: Kreuzungsbereich Witten Kamp / Fiestelerstraße / Pollerweg Position 2: Franksmannstraße, Abschnitt von "Am Bockholt" einschließlich der Brücke über die Bundesstraße B68 Position 3: Sachsegge, Abschnitt von Haus Nr. 20 bis ca. 20 m vor dem Ortseingangsschild Position 4: Kreuzungsbereich Zum Sportplatz / Goldpohl Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Den Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 45233222-1 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 45233251-3 Erneuerung von Straßendecken
Lose
nein
Erfüllungsort
Straßen der Gemeinde Wallenhorst 49134 Wallenhorst
Kategorien
bitumen_asphalt, strassenbauarbeiten
CPV-Klassifikation
45233222, 45233251

Verfahren & Unterlagen

Verfahrensart
Public Tender
Auftragsart
Public Works Contract
Kennungen / Bekanntmachung
Vergabenummer GW-2026/019 Bekanntmachungs-ID: CXTBYYHYTP6U156X
Rahmenvertrag
0
Unterlagen
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYHYTP6U156X/documents

Termine & Fristen

Angebotsfrist
27.05.2026
Detailangaben
Beginn der Ausführung: Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: weitere Fristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 27. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 40. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Tender-Datum
27.05.2026

Bedingungen, Ergebnis & Sonstiges

Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis

Original-Bekanntmachung

Asphaltierungsarbeiten der Straßen im Gemeindegebiet Wallenhorst
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Gemeinde Wallenhorst Straße Rathausallee 1 PLZ, Ort 49134 Wallenhorst Telefon +49 5407888-124 Fax +49 540788883-124 E-Mail vergabestelle@wallenhorst.de Internet http://www.wallenhorst.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer GW-2026/019 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch in Textform Bekanntmachungs-ID: CXTBYYHYTP6U156X d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung u. Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung Straßen der Gemeinde Wallenhorst 49134 Wallenhorst f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Die Gemeinde Wallenhorst schreibt Asphaltierungsarbeiten der Straßen im Gemeindegebiet Wallenhorst öffentlich aus. Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung von vier Asphaltfahrbahnabschnitten in folgenden Bereichen: Position 1: Kreuzungsbereich Witten Kamp / Fiestelerstraße / Pollerweg Position 2: Franksmannstraße, Abschnitt von "Am Bockholt" einschließlich der Brücke über die Bundesstraße B68 Position 3: Sachsegge, Abschnitt von Haus Nr. 20 bis ca. 20 m vor dem Ortseingangsschild Position 4: Kreuzungsbereich Zum Sportplatz / Goldpohl Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Umfang der Leistung: Den Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: weitere Fristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 27. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 40. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW. j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform "Vergabe Niedersachsen" (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYHYTP6U156X/ documents) Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahme: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen 21.05.2026 und Anschreiben bis o) Ablauf der Angebotsfrist am 28.05.2026 um 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 03.07.2026 p) Adresse für elektronische Angebote "Vergabe Niedersachsen" (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/ CXTBYYHYTP6U156X) Anschrift für schriftliche Angebote q) Sprache, in der die Angebote abgefasst Deutsch; sein müssen: r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am 28.05.2026 um 11:00 Uhr Ort Rathaus Gemeinde Wallenhorst, Raum 1.08 Personen, die bei der Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter gem. § 14 Eröffnung anwesend sein VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen. dürfen Bietern wird das Submissionsergebnis gem. § 14 Abs. 6 VOB/A unaufgefordert zur Verfügung gestellt. t) geforderte Sicherheiten u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "Vergabe Niedersachsen" (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/ CXTBYYHYTP6U156X/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen • Angebotsschreiben: Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten. • Eigenerklärung des Bieters gem. § 11 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ- Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Formblatt 221 / 222 - Preisermittlung nach Kalkulationsart: Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder - das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder - das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen. • Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen • Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) • Leistungsverzeichnis: Leistungsverzeichnis mit den Preisen Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen • Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen. • Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen. • GAEB-Datei: Wird das Preis-Verzeichnis in elektronischer Form erstellt, ist das Angebot zusätzlich als Datei in der GAEB-Austauschphase 84 einzureichen. • Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gem. § 8 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) haben Unternehmen grundsätzlich vor der Erteilung eines Bauauftrages durch Unterlagen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erbringen. Davon ausgenommen sind solche Unternehmen, die in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen sind und dort freiwillig die o. g. Nachweise hinterlegt haben. Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrages eingesetzt werden und der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mehr als 3.000 EUR (netto) beträgt, ist der Auftragnehmer gem. § 13 NTVergG verpflichtet, den eingesetzten Nachunternehmen den Nachweis abzuverlangen und dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen, sofern das Nachunternehmen nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen ist und dort die entsprechenden Nachweise hinterlegt hat. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Kommunalaufsicht Landkreis Osnabrück Straße Am Schölerberg 1 PLZ, Ort 49082 Osnabrück Telefon Fax E-Mail Internet https://www.landkreis-osnabrueck.de/ Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Vergabeunterlagen: Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder als Nachricht über die Vergabeplattform "vergabe.niedersachsen.de" ist nicht zulässig. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die angefügten Dateien zu Ihrem Angebot sollten bekannte Dokumentenformate sein wie: - PDF - HTML - Office-Dateiformat, RTF - gif, jpg, bmp, tif - GAEB Sollten Sie ein anderes Format verwenden wollen, setzen Sie sich bitte im Rahmen einer Bieteranfrage mit der Vergabestelle in Verbindung, um den lesenden Zugriff dieser Dateien im Vorfeld sicher zu stellen. Im Zweifel konvertieren Sie bitte Ihre Dateien in eines der oben genannten Formate. Berücksichtigung von Behinderten- und Blindenwerkstätten: Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die "Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" Anwendung. Ein Angebot von bevorzugten Bewerbern im Sinne dieser Richtlinie erhält daher dann den Zuschlag, wenn sein Preis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 vom Hundert übersteigt. Kommunikation: Bieterfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabestelle@wallenhorst.de) zu richten. Sicherheitsleistungen: Ab einem Auftragswert über 250.000 EUR netto, ist bei der Vertragserfüllung eine Sicherheitsleistung von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) vorgesehen. Bei Mängeln werden ab einem Auftragswert über 250.000 EUR 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheitsleistung vorgesehen. Rechnungen: Alle Rechnungen sind bei der Gemeinde Wallenhorst 1-fach einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1- fach einzureichen. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Datenschutzhinweise: Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Vergabestelle der Gemeinde Wallenhorst erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

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